Mikroplastik und Kunstrasenplatz

Mikroplastik und Kunstrasenplatz

Auszug aus Newsletter der Landesregierung NRW vom 2. August 2019

Landesregierung gibt Entwarnung für Freizeitkicker / Geplantes Mikroplastikverbot auf Kunstrasenplätzen gilt nicht für Bestandsplätze

In den letzten Monaten sorgte der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, für großes Aufsehen – insbesondere bei Sportvereinen, die Kunstrasenplätze unterhalten. Nach einem ressortübergreifenden Fachgespräch, zu dem das für Chemikaliensicherheit zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingeladen hatte, gibt es nun eine Entwarnung: Die Vertreter der Ministerien sind sich einig, dass die ECHA und die Europäische Kommission kein Verbot von Kunstrasenplätzen planen.

In den letzten Monaten sorgte der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, für großes Aufsehen – insbesondere bei Sportvereinen, die Kunstrasenplätze unterhalten. Nach einem ressortübergreifenden Fachgespräch, zu dem das für Chemikaliensicherheit zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingeladen hatte, gibt es nun eine Entwarnung: Die Vertreter der Ministerien sind sich einig, dass die ECHA und die Europäische Kommission kein Verbot von Kunstrasenplätzen planen. Ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen betreffe nur die Zukunft und bedeute nicht, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten. ….
 
z.K.

Gruß Franz-J. Priebisch

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